Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schreinerei - Horst Massow

Firmensitz und Betriebsstätte: 35415 Pohlheim, Eichstraße 7

I. Geltung der Bedingungen

1.1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver-

einbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als an

genommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts. bzw. Einkaufsbedingungen wird

hiermit widersprochen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns

schriftlich bestätigt worden sind.

 1.2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gewichts-, Maßangaben oder sonstige Leistungsdaten,

Farbwiedergaben und Modellbeschreibeungen in Prospekten, Farbkarten, Zeichnungen und Mustern sind nur an-

nähernd maßgebend, soweit ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die in den Vertrags-

unterlagen, insbesondere Angebote und Auftragsbestätigungen enthaltenen Angaben und Leistungs-Merkmale

stehen im Dienste der Verwendungseignung des Kaufgegenstandes, sofern sie nicht ausdrücklich als sogenannte

Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet werden.

1.3) Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert und/oder

berechnet worden sind. Unterbleibt im Einzelfall eine Auftragsbestätigung durch unser Unternehmen und wird der

Auftrag gleichwohl ausgeführt, so gilt der mündliche Auftrag als Angenommen.

1.4) Mit der Versendung der Auftragsbestätigung erfolgt gleichzeitig die Freigabe für die Fertigung. Bei etwaigen

Auftragsänderungen oder Anulierungen nach diesem Zeitpunkt gehen daher die von uns aufgewendeten Kosten

zu Lasten des Bestellers.

1.5) Etwaige von uns im Rahmen von Kundenanfragen erteilte technische Auskünfte oder Ausführungsvorschläge

sind unverbindlich und erfolgen nur unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 III. Preise

3.1) Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie beinhalten die

Lieferung ab Standort des Firmensitzes, ausschließlich Verpackung, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Anfahrten und Lenkzeiten werden mit dem gültigen Stundensatz berechnet, und gilt als Arbeitszeit.

3.2) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.3) Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, ohne das die Verzögerung von uns zu ver-

treten wäre, so können die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise unter Berücksichtigung des vereinbarten

Rabattes berechnet werden.

IV. Lieferung, Leistung

4.1) Vereinbart Termine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als ver-

bindlich vereinbart werden. Soweit nicht ein Fixtermin für die Lieferung vereinbart wurde, liegt Lieferverzug erst

dann vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.

4.2) Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Ver-

käufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören ins-

besondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder

deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht

zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer ange-

messenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag

zurückzutreten.

4.3) Dauert die Behinderung im Sinne des Absatzes 2 länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nach-

fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die

Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatz-

ansprüche herleiten. Der Verkäufer kann sich auf die im Absatz 2 genannten Umstände jedoch nur berufen, wenn

er den Käufer unverzüglich hiervon benachrichtigt.

4.4) Die Einhaltung der Liefer-und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungs-

gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, insbesondere den Ausgleich fälliger Zahlungen, auch aus

anderen Bestellungen des Käufers beim Verkäufer voraus. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, ist der Verkäufer

berechtigt, Ersatz des Ihm entstandenen Schadens zu verlangen, mit Eintritt de Anahmeverzugs geht die Gefahr der

zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Kaufgegenstandes auf den Käufer über.

V. Gefahrenübertragung und Transport

5.1) Der Käufer oder der von Ihm bezeichneter Empfänger als sein Erfüllungsgehilfe ist verpflichtet die gelieferte

Ware bei Ankunft auf eventuelle Lieferschäden und sichtbare Mängel zu überprüfen. Die Lieferung gilt als ange-

nommen, wenn der Besteller nicht binnen einer Ausschlussfrist von 8 Tagen Mängelrüge erhebt oder Lieferschäden

anzeigt.

VI. Zahlungsbedingungen

6.1) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig, Eigenhändige

Abzüge werden nicht akzeptiert und Nachgefordert. Vorraus bzw. Abschlagszahlungen für Bestelltes oder ge-

liefertes Material behält sich der Verkäufer vor, bei Zahlungseingang geht dies in den Besitz des Käufers über.

6.2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die

Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Werden nach vorheriger Vereinbarung Wechsel zahlungs-

halber angenommen, fallen die Einzugsspesen und Kosten der Diskontierung dem Käufer zur Last.

6.3) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenan-

sprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder

unstreitig sind. Diese Einschränkung des Zurückbehaltungsrechtes gilt nicht, soweit dem Käufer Gegenansprüche

aus dem selben Vertragsverhältnis zustehen.

6.4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ins-

besondere die Nichteinlösung eines Schecks oder die Einstellung seiner Zahlungen, ist der Verkäufer unabhängig

von anderen Vereinbarungen berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen

wurden. Der Verkäufer ist in diesem Fall auserdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheits-Leistungen zu ver-

langen. Erbringt der Käufer diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach angemessener Frist nicht, ist der

Verkäufer zum schadenersatzfreien Vertragsrücktritt berechtigt.

VII. Eigentumsvorbehalt

7.1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Weiterveräußerung oder

Lieferung an einen Dritten, eingeschlossen eine Pfändung der Ware, hat der Käufer den Dritten auf das Bestehen

des Eigentumsvorbehalts hinzuweisen, sowie den Verkäufer über Person und Anschrift des Dritten Mitteilung zu

machen. Des weiteren tritt er sämtliche, sich aus dem Weiterverkauf ergebenen Ansprüche gegen den Dritten an

den Verkäufer ab.

VIII. Mängelrüge

8.1) Die Produkte werden frei von Fabrikations-und Materialmängeln geliefert, die Frist für die Geltendmachung der

Mängelansprüche entsprechend der gesetzlichen Bestimmung ab Lieferung der Produkte.

8.2) Der Käufer hat unverzüglich nach erhalt der Ware diese unverzüglich auf Mängel zu überprüfen, spätestens

jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung dies schriftlich mitzuteilen, wird dies unterlassen, nicht rechtzeitig

durchgeführt oder offensichtliche Mängel nicht unverzüglich angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die

auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer

unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

8.3) Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Mängel und der Rechnungsnummer geltend zu machen. Be-

anstandete Ware darf nur mit ausdrücklichen Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden, Mängel eines

Teils einer Lieferung führen nicht zu einer Beanstandung der gesamten Warensendung.

8.4) Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen wird der Verkäufer, mit Einverständnis des

Käufers, durch Nachbesserung entsprechen, Schlagen die Versuche zur Nachbesserung nach angemessener Frist

fehl oder wird sie vom Verkäufer endgültig verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Ver-

gütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8.5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden Betriebs-oder Wartungsanweisungen des Ver-

käufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs-Materialien

verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte,

wenn der Käufer eine entsprechende substantierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeige-

führt hat, nicht widerlegt.

8.6) Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nur mit Einver-

ständnis des Verkäufers abtretbar.

IX. Haftung, Gewährleistung

9.1) Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter

Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

9.2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur

Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadens-

ersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht erhoben werden, es sei

denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden

abzusichern.

9.3) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen

arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantiert Beschaffensheits-

merkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit.

9.4) Für Waren die wir von Vorlieferanten beziehen gelten die Gewährleistungsvorschriften der Hersteller. Soweit

unsere Vorlieferanten uns über die gesetzliche Gewährleistung hinaus Gewährleistungen geben, werden wir diese

an unsere Käufer weitergeben.

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt

das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2) Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist der Sitz des Verkäufers, sofern sich

nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.

10.3) Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis

unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten das für den Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige

Gericht.

10.4) Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Ver-

einbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver-

einbarungen nicht berührt.

XI. Bonitätsprüfung

Wir überprüfen regelmäßig bei Abschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt,

auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13,

41460 Neuss zusammen, von da wir die benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen

und Kontaktdaten. Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung  stattfindenden Datenver-

arbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/

XII. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle                                                                                            

Schreinerei - Massow

Geschäftsführer: Horst Massow

Eichstraße 7

35415 Pohlheim

Telefon: 06004-2768

E-Mail: info@schreinerei-massow.de

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